Freiwillige Feuerwehr Uelsen

Einen offiziellen Gründungsnachweis für die Freiwillige Feuerwehr Uelsen gibt es nicht. Jedoch gehen aus vorhandenen Aufzeichnungen des damaligen Brandmeisters G. Kampferbeck eindeutig hervor, dass die Freiwillige Feuerwehr Uelsen im März 1910 gegründet wurde. Die Ortsfeuerwehr Uelsen gehört zusammen mit der Ortsfeuerwehr Wilsum zur Freiwilligen Feuerwehr Uelsen. Ein weiterer Stützpunkt in der Samtgemeinde wird aktuell in Itterbeck aufgebaut.

Zuständigkeitsbereich:

Das Einsatzgebiet beschränkt sich nicht nur auf die Gemeinde Uelsen mit über 5.600 Einwohnern, sondern umfasst auch die Gemeinden Getelo, Gölenkamp, Halle, Itterbeck und ein Teil von Wielen mit zusätzlich über 4.000 Einwohnern.

Die größte Ost-West-Ausdehnung beträgt 18 km.
Die größte Nord-Süd-Ausdehnung beträgt 11 km.

Unser Feuerwehrhaus

Das aktuelle Feuerwehrhaus Uelsen an der Nackenbergstraße 23 wurde im Jahr 1975 mit sehr viel Eigenleistung der Kameraden errichtet. Im Jahr 2006 wurden die Räumlichkeiten durch einen Dachausbau erweitert. Auch dies geschah in Eigenleistung der Kameraden. Im Jahre 2015 wurde durch einer externen Firma ein Feuerwehrbedarfplan erstellt. Resultirend daraus wurde erkannt, dass das aktuelle Feuerwehrhaus in Uelsen nicht mehr den heutigen Standards entspricht. Um die aktuelle Situation zu verbessern, wird in Zukunft ein größeres Feuerwehrhaus benötigt.

Aufgaben der Feuerwehr

In Niedersachsen gibt es drei Arten von Feuerwehren: Freiwillige Feuerwehren, Berufsfeuerwehren und Werkfeuerwehren. Werkfeuerwehren werden von Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen aufgestellt, die erhöhte Brand- oder sonstige Gefahren aufweisen. Sie sind primär für ihr Betriebsgelände zuständig. Städte und Gemeinden haben leistungsfähige Feuerwehren aufzustellen. Beim Großteil der Feuerwehren in Niedersachsen handelt es sich um Freiwillige Feuerwehren. In diesen nehmen Bürgerinnen und Bürger die Aufgaben der Feuerwehr ehrenamtlich wahr. In größeren Städten Niedersachsens gibt es zusätzlich Berufsfeuerwehren, in denen die Aufgaben der Feuerwehr durch hauptberufliches Personal wahrgenommen werden.

Welche Aufgaben im Einzelenen bewältigt werden, wird auf der nebenstehenden Abbildung erklärt.